Sitzung des Bruderrates
Der Bruderrat ist laut Satzung der Vorstand der St. Jakobusbruderschaft Trier. Er wird auf vier Jahre von der Bruderschaftsversammlung gewählt und tagt etwa viermal im Jahr in nichtöffentlicher Sitzung.
Der Bruderrat ist laut Satzung der Vorstand der St. Jakobusbruderschaft Trier. Er wird auf vier Jahre von der Bruderschaftsversammlung gewählt und tagt etwa viermal im Jahr in nichtöffentlicher Sitzung.