Auszug aus der Satzung der sjb-trier

§ 2 Ziele und Zwecke
Ziel des Vereins ist es, die Verehrung des Heiligen Apostels Jakobus des Älteren zu fördern und zu verbreiten sowie Menschen zu helfen, den christlichen Sinn und Wert einer Wallfahrt zu entdecken und zu vertiefen.
Zur Erreichung dieser Ziele verfolgt der Verein nachstehende Zwecke:

zu betreuen und zu begleiten

a) Pilgern auf dem Weg nach Santiago, aber auch nach Rom, nach Jerusalem und auf anderen bedeutenden Pilgerwegen zur Seite zu stehen. Dies insbesondere durch
I) Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung der Wallfahrt, insbesondere            insofern sie in Teilen oder ganz zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Pferd                     unternommen werden soll,
II) Vermittlung bzw. Ausstellung des Pilgerausweises (Credential),
III) Erteilung des Bruderschaftsstempels in einen vorgelegten Pilgerausweis,
IV) Vermittlung von einfachen Quartieren soweit möglich, insbesondere in der Stadt            Trier selbst,
V) Vermittlung und Durchführung von Pilgergottesdiensten soweit möglich,
VI) persönliche Betreuung der Pilger vor Ort soweit möglich,
VII) Kooperation mit Institutionen und Einrichtungen, die sich bereit erklären, Pilger die     sich durch Vorlage des Pilgerausweises legitimieren, zu unterstützen,
VIII) Durchführung und/oder Begleitung von Wallfahrten,
IX) Durchführung und/oder Begleitung von pastoralen Projekten im Zusammenhang mit    der Jakobusverehrung und/oder den o. g. Pilgerwegen.
b) den Pilgerweg nach Santiago de Compostela (im folgenden „Camino“ genannt), den der Europarat 1987 zur „Europäischen Kulturstraße Nummer 1“ erklärt hat und der in seinem spanischen Teil 1993 und in seinem französischen Teil 1998 von der UNESCO in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wurde, insbesondere die Teile, die im Bereich des Bistums Trier liegen, bekannt zu machen, seinen Ausbau, seinen Erhalt, seine Beschilderung und seine Dokumentation zu fördern,
c) Trier als „Stadt am Weg“ bewusst zu halten und bekannt zu machen, insbesondere auf die Heiligtümer der Stadt, den Dom mit dem Heiligen Rock und die Abtei St. Matthias mit dem Grab des Apostels Matthias hinweisend. Dies in Kooperation mit der Hohen Domkirche, der Abtei St. Matthias und der Stadt Trier.
d) Menschen, die selbst auf der Wallfahrt zu einem der unter a) genannten Ziele waren, zusammenzuführen, ihnen zu ermöglichen, Erfahrungen auszutauschen und weiterzugeben, sowie den Geist des Pilgerns zu pflegen.

zu vernetzen und zu kooperieren

e) im Sinne des völkerverbindenden christlichen Glaubens, des europäischen Gedankens des Caminos als Europäischer Kulturstraße und unter Berücksichtigung der europäisch-zentralen Lage Triers den Kontakt zu gleichartigen Organisationen in angrenzenden europäischen Regionen, insbesondere in Lothringen und Luxemburg zu suchen und zu pflegen,
f) mit gleichartigen Initiativen im Sinne des Informationsaustausches und der gegenseitigen Unterstützung zu kooperieren. Dies gilt insbesondere für andere Jakobusbruderschaften oder –vereinigungen, an erster Stelle für die Erzbruderschaft des Heiligen Jakobus in Santiago de Compostela.

zu erinnern und zu bewahren

g) die Geschichte der Pilgerfahrt nach Santiago, nach Rom, nach Jerusalem und auf anderen bedeutenden Pilgerwegen, die Geschichte des Pilgerwesens im Trierer Land sowie der Jakobusbruderschaften dort, insbesondere aber in der Stadt Trier selbst zu erforschen und bekannt zu machen, dies insbesondere auch durch Kooperation mit den Vereinigten Hospitien, in denen das von der alten Jakobusbruderschaft betreute Jakobusspital aufgegangen ist.

h) finanzielle Mittel zu beschaffen und bereitzustellen, die zur Erfüllung der unter den Abschnitten a-g definierten Zwecke notwendig sind.

§ 3 Gemeinnützigkeit
a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.          b) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.                                                                                                                                               c) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.                                   d) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Vollständige Satzung (pdf-Datei) [209 KB]

Satzungsauszug in spanischer Sprache (pdf-Datei) [106 KB]

Satzungsauszug in französischer Sprache (pdf-Datei) [107 KB]