Lieber Besucher unserer Homepage,die St. Jakobusbruderschaft Trier e. V. ist als gemeinnütziger Verein zunächst und vor allem auf das Engagement ihrer Mitglieder angewiesen. Aber auch die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist willkommen, so wie auch die meisten unserer Angebote für alle offen sind.

Natürlich sind wir neben dem Engagement von Menschen auch auf finanzielle Einnahmen angewiesen, um unsere vielfältigen Aufgaben und Projekte meistern zu können.

Die Einnahmen der SJB stammen zunächst aus Mitgliedsbeiträgen, dann aus den Bearbeitungsgebühren für die Pilgerausweise, die von Mitgliedern unserer Bruderschaft ehrenamtlich ausgestellt und zum Versand gebracht werden.

Daneben sind wir auch dankbar für Geldspenden. Damit helfen Sie den Pilgern; denn Pilger zu unterstützen und zu begleiten, ist unser Auftrag und durch die Satzung auch genau festgelegt. Alle, die sich in der SJB engagieren, tun dies ehrenamtlich. Sie können also sicher sein, dass Ihre Spende einzig unseren Projekten und Aufgaben zugute kommt. Alle zwei Jahre muss der Bruderrat (Vorstand) darüber in der Bruderschaftsversammlung (Mitgliederversammlung) Rechenschaft geben. Auch das Finanzamt kontrolliert uns, wie alle gemeinnützigen Vereine, regelmäßig.

Damit uns Ihre Spende erreicht, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können einen Betrag auf unser Konto überweisen.

Hier die Daten: IBAN: DE 94 3706 0193 3012 5860 18 – BIC: GENODED1PAX

Als moderne Form eröffnen wir Ihnen hier auch die Möglichkeit, über den Dienst PayPal direkt online zu spenden. Sie werden dabei automatisch auf den sicheren Server von PayPal weitergeleitet. Nur dort sind Ihre Konto- oder Kreditkartendaten hinterlegt. Sie werden nicht an uns weitergeleitet. 

Wir sind wegen Förderung der Religion nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Trier StNr. 42/655/12907 – KII/2, vom 20.3.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Für Spenden bis 200 € genügt der Kontoauszug als Spendenbescheinigung, zusammen mit dem vereinfachten Zuwendungsnachweis. Leider gilt diese Regelung bei manchen Finanzämtern nicht für PayPal-Spenden. In diesem Fall oder bei höheren Beträgen stellen wir gerne eine solche Bescheinigung aus und senden Ihnen diese zu. Dazu benötigen wir aber Ihre Adressdaten. Bitte füllen Sie dazu bitte folgendes Formular aus:

Antrag Spendenbescheinigung

Antrag Spendenbescheinigung

Wird gesendet