Lieber Besucher unserer Homepage, die St. Jakobusbruderschaft Trier e. V. ist als gemeinnütziger Verein zunächst und vor allem auf das Engagement ihrer Mitglieder angewiesen. Aber auch die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist willkommen, so wie auch die meisten unserer Angebote für alle offen sind. Natürlich sind wir neben dem Engagement von Menschen auch auf finanzielle Einnahmen angewiesen, um unsere vielfältigen Aufgaben und Projekte meistern zu können. Auch durch eine Geldspende für unsere St. Jakobusbruderschaft helfen Sie den Pilgern, denn Pilger zu unterstützen und zu begleiten ist unser Auftrag und durch die Satzung auch genau festgelegt. Alle, die sich in der St. Jakobusbruderschaft engagieren, tun dies ehrenamtlich. Sie können also sicher sein, dass Ihre Spende einzig unseren Projekten und Aufgaben zugute kommt. Alle zwei Jahre muss der Bruderrat (Vorstand) darüber der Bruderschaftsversammlung (Mitgliederversammlung) Rechenschaft geben. Auch das Finanzamt kontrolliert uns, wie alle gemeinnützigen Vereine, regelmäßig. Die Einnahmen der St. Jakobusbruderschaft Trier stammen zunächst aus Mitgliedsbeiträgen, dann aus den Bearbeitungsgebühren für die Pilgerausweise, die von Mitgliedern unserer Bruderschaft ehrenamtlich ausgestellt und zum Versand gebracht werden.Daneben sind wir auch dankbar für Spenden. Damit diese uns erreichen, gibt es verschiede Möglichkeiten. Sie können einen Betrag auf unser Konto überweisen. Hier die Daten: IBAN: DE 94 3706 0193 3012 5860 18 – BIC: GENODED1PAX Als moderne Form eröffnen wir Ihnen hier auch die Möglichkeit, über den Dienst “PayPal” direkt online zu spenden. Sie werden dabei automatisch auf den sicheren Server von PayPal weitergeleitet. Nur dort sind Ihre Konto- oder Kreditkartendaten hinterlegt. Sie werden nicht an uns weitergeleitet. Bitte beachten Sie: Manche Finanzämter erkennen den Beleg von PayPal auch bei Spenden unter 200 EUR nicht als Spendenbescheinigung an. Dann fordern Sie unten eine Spendenbescheinigung von uns an. Hinweis: Von der hier getätigten Spende behält PayPal eine Bearbeitungsgebühr von 0,35€ plus 1,5% der Spendensumme ein. Wir sind wegen Förderung der Religion nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Trier StNr. 42/655/12907 vom 20.3.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Für Spenden bis 200 EUR genügt der Kontoauszug als Spendenbescheinigung zusammen mit dem vereinfachten Zuwendungsnachweis, den Sie hier downloaden können: Vereinfachter Zuwendungsnachweis Leider gilt diese Regelung bei manchen Finanzämtern nicht für PayPal-Spenden. In diesem Fall oder bei höheren Beträgen stellen wir gerne eine solche Bescheinigung aus und senden Sie Ihnen zu. Dazu benötigen wir aber Ihre Adressdaten. Bitte füllen Sie dazu bitte folgendes Formular aus: Antrag Spendenbescheinigung Antrag Spendenbescheinigung Vorname und Name * Straße und Hausnummer * PLZ und Ort * Land (nur bei Ausland) Email Adresse Höhe der getätigten Spende * reCAPTCHA